Förderbereiche

Projekte mit viel Eigeninitiative und innovativem Charakter haben Vorrang.

Unterstützt werden Projekte von Gruppen, Organisationen und Institutionen in der Schweiz, die das gegenseitige Verständnis der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung und deren Zusammenleben fördern und die Integration begünstigen.

 

Die Stiftung Gertrud Kurz konzentriert ihre Beiträge auf Aktivitäten, die weder von der öffentlichen Hand noch von den führenden Hilfswerken im Rahmen ihrer laufenden Projekte und Programme finanziert werden.


Nicht unterstützt werden:

Projektanträge, die den formalen Richtlinien nicht genügen, sowie folgende Projektanträge werden nicht berücksichtigt:

  • Projekte, die nicht eindeutig den Leitsätzen der Stiftung Gertrud Kurz entsprechen
  • Anträge für einen Beitrag an die Grundfinanzierung oder den laufenden Betrieb von Institutionen
  • Diplom-, Abschlussarbeiten oder Forschungsprojekte
  • Unterstützung von Einzelpersonen
  • Projekte mit erheblichem Finanzbedarf, kommerzielle Projekte
  • Projekte, die im Ausland durchgeführt werden
  • Bereits abgeschlossene Projekte
  • Projekte / Ereignisse ohne Einbettung in einen breiteren, nachhaltigen Kontext (zum Beispiel Ferienlager, Ausflugsprojekte, Veranstaltungen oder Feste, Film-, Theater- und Buchprojekte)
  • Beiträge an politische Kampagnen oder an politisch stark exponierte Organisationen
  • Antragssteller*innen, die in den letzten 3 Jahren bereits eine Unterstützung von der Stiftung Gertrud Kurz erhalten haben.