Asylex

Das Recht auf ein Familienleben unterstützen

Das von der Stiftung Gertrud Kurz unterstützte Projekt «Familienzusammenführung – Kostenlose Rechtsberatung für geflüchtete Familien» des Vereins AsyLex ermöglicht Familien, die während ihrer Flucht getrennt wurden, eine Wiedervereinigung in der Schweiz. Dabei setzt sich das Projekt engagiert gegen zahlreiche institutionelle und juristische Hürden ein.


Das Recht auf Familienleben, ein grundlegendes Menschenrecht, erfordert die menschliche Solidarität in einer Welt, in der Millionen vor Konflikten und Krisen fliehen.

 

Internationale Menschenrechtsdokumente wie die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und das Europäische Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 bekräftigen dieses Recht. Trotz dieser Schutzbestimmungen erfüllen nationale Gesetze nicht immer die menschenrechtlichen Grundsätze. Dies ist insbesondere für Geflüchtete problematisch, die nach Trennungen während ihrer Flucht nach einer Wiedervereinigung mit ihren Familien streben. Diese Herausforderung ist besonders akut bei Kindern und Jugendlichen, für die die Trennung von ihren Eltern und Familienmitgliedern während der Flucht eine äusserst traumatische Erfahrung ist. Die Bedeutung der Familienzusammenführung für diese vulnerablen Gruppen kann nicht genug betont werden.

 

Hier setzt das AsyLex Family Team an. Dessen erklärtes Ziel ist es, geflüchtete Personen dabei zu unterstützen, ihr Recht auf Familienleben einzufordern. Dies erfordert oft eine Vielzahl von Dokumenten und Nachweisen, was eine enorme Herausforderung darstellt. Ein Beispiel: Hamid flieht mit seiner Frau und seinen zwei kleinen Kindern aus Syrien. Auf der Flucht wird die Familie getrennt. Während seine Liebsten in der Türkei ausharren, arbeitet Hamid in der Schweiz unermüdlich daran, die restriktiven Bedingungen des Familiennachzugs zu erfüllen: Hamid darf beispielsweise weder auf Sozialhilfe angewiesen sein noch Ergänzungsleistungen beziehen. Überdies müssen vorläufig aufgenommene Personen bis zu drei Jahre warten, bevor sie einen Antrag auf Familiennachzug stellen können. Eine weitere Schwierigkeit beim Familiennachzug zeigt der Fall von Josef, der aus Äthiopien flieht. Obwohl er in seinem Heimatland Verfolgung fürchten muss, wird sein Asylgesuch abgelehnt. Seine Freundin, die sich ebenfalls in der Schweiz befindet, ist schwanger. Nach der Geburt des Kindes setzt die Familie alles daran, nicht getrennt zu werden. Doch das Schweizer Gesetzesrecht sieht keinen Anspruch auf sogenannten umgekehrten Familiennachzug (Nachzug der Eltern durch minderjährige Kinder) vor. Gestützt auf das verfassungs- und völkerrechtlich geschützte Recht auf Familienleben möchte die Familie es dennoch probieren. Doch da Josef keinen gültigen Pass mehr hat, hat er Schwierigkeiten dabei, seine Vaterschaft anerkennen zu lassen. Ausserdem muss er – obwohl er nicht arbeiten darf – nachweisen, dass er für sein Kind auch finanziell aufkommen wird. 

 

Kurz: Die rechtliche Lage in der Schweiz und die administrativen Hürden machen es enorm schwierig, die Einheit von geflüchteten Familien – wie sie in verschiedenen Menschenrechtskonventionen festgehalten ist – zu wahren. Die Absicht von AsyLex mit diesem und anderen Projekten ist neben der Beratung und Vertretung von Geflüchteten nicht zuletzt die Sensibilisierung von Jurist:innen für bestehende Rechtsdefizite und die Förderung des Bewusstseins in der Schweizer Zivilbevölkerung. 

 

Das Projekt «Familienzusammenführung» organisiert und koordiniert die rechtliche Unterstützung bei Anträgen für den Familiennachzug und rekrutiert laufend Freiwillige, welche sich im AsyLex Family Team engagieren, an vereinsinternen Weiterbildungen teilnehmen und mit ihrem Engagement zur Wahrung von Grundrechten und der Unterstützung von Menschen in Not beitragen.

 

Die Namen im Text wurden geändert.